Informationen zum Datenschutz
Datenschutzhinweise nach Art. 13 und Art. 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Zusammenhang mit
„einfacher Melderegisterauskunft“
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die:
Samtgemeinde Sögel
Ludmillenhof
49751 Sögel
Telefon: 05952-206-0
Telefax: 05952-206-666
E-Mail: samtgemeinde@soegel.de
II. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist:
Datenschutzbeauftragter der Samtgemeinde Sögel
ITEBO GmbH
Servicebereich Datenschutz & IT-Sicherheit
Stüvestraße 26
49076 Osnabrück
E-Mail: dsb@itebo.de
Telefon: 0541-9631-222
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Wir erheben und verarbeiten an dieser Stelle Daten, die erforderlich sind um Ihr Anliegen zu erfüllen, in diesem Fall zur Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft. Dabei werden der Familienname, Vor- und Rufnamen, sowie die derzeitige bei der Samtgemeinde Sögel bekannte Anschrift der angefragten Person verarbeitet sowie die erforderlichen Angaben zur Identifikation über Sie als anfragende Person.
Die von Ihnen eingegebenen Daten werden verschlüsselt direkt an die Samtgemeinde Sögel übertragen
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist § 44 Bundesmeldegesetz in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verarbeitung resultiert aus Ihrem Anliegen, der Erstellung einer einfachen Melderegisterauskunft.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Aufbewahrungsfristen können sich aus gesetzlichen Vorgaben ergeben.
5. Bereitstellung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben
Die Bereitstellung der Daten ist insofern gesetzlich vorgeschrieben, als dass wir diese Daten erheben müssen, um Ihr Anliegen nach § 44 BMG erfüllen zu können.
Weitere Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sowie Angaben zu Ihren Rechten nach der Datenschutzgrundverordnung können Sie unter dem folgenden Link entnehmen:
https://openrathaus.soegel.de/datenschutzerklaerung