2.4.0 (RC)
Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Leistungsbeschreibung
Achtung: Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung.
Eine Vollmacht wird benötigt, wenn Sie die Meldebescheinigung nicht für sich selbst, Ihren Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Kinder unter 18 Jahre beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr beträgt 9,00 €.
Ansprechpartner
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Sachbearbeiter
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stellv. Fachbereichsleiter
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Sachbearbeiterin
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Sachbearbeiterin