Voraussetzungen

Zentrale Register
Zum 01.07.2013 wurde das sogenannte „Zentrale Register“ – quasi eine zentrale Meldestelle für alle Hunde in Niedersachsen - eingerichtet.
Das Zentrale Register dient der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter.
Alle Hundehalter müssen ihre Daten und die Daten ihrer Hunde einschließlich Beginn und Ende der Hundehaltung mitteilen.
Die Registrierung kann online unter https://www.hunderegister-nds.de oder telefonisch unter Tel.: 0441/39010400 erfolgen.

Die Einhaltung der genannten Vorschriften wird anlassbezogen durch den Fachdienst Ordnung überprüft. Ein Verstoß gegen die genannten Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Kontaktpersonen

  • Steuerwesen Herr Johannes Reinken
  • Sachbearbeiterin Frau Lea Koopmann