Bestattungswald „Spahner Südholz“ - Antrag auf Beisetzung


Mit diesem Antrag treten Sie mit der Samtgemeinde Sögel (Friedhofsträger) in Kontakt und beantragen die Beisetzung in dem Bestattungswald "Spahner Südholz". Dabei können Sie zwischen unterschiedlichen Baumgräbern wählen. 

Bäume und Beisetzungen

Für verschiedene Bedürfnisse werden hier im Bestattungswald unterschiedliche Baumgräber angeboten: für Familien, für Freundeskreise oder auch für alleinstehende Menschen.

Menschen, die sich für eine Beisetzung im Bestattungswald „Spahner Südholz“ interessieren, müssen sich grundsätzlich für eine Einäscherung entscheiden. Eine Beisetzung im „Spahner Südholz“ lässt Raum für einen individuellen Abschied. Die Trauerfeier kann ganz leise, mit Gebeten, Gesang und Musik, mit oder ohne geistliche Begleitung erfolgen. Sie kann im kleinen Kreis oder auch im großen Rahmen stattfinden. Ganz so, wie es sich Verstorbene gewünscht haben oder Angehörige es sich vorstellen.

Auf Wunsch erinnert eine kleine Namenstafel am Bestattungsbaum an die/den Verstorbene/n.

Was ist ein Familien- oder Freundschaftsbaum?

Ein Familien- oder Freundschaftsbaum ist eine Ruhestätte für eine Einzelperson, eine Familie oder einen Freundeskreis von bis zu 12 Personen. Es müssen nicht alle Plätze belegt werden. 

Ein Familien- oder Freundschaftsbaum hat eine Nutzungszeit von 50 Jahren, welche mit der ersten Urnenbeisetzung an dem jeweiligen Baum beginnt.

Bäume dieser Kategorie werden gekennzeichnet durch Markierungen in den Farben hellblau, grün und dunkelbau. 

Was ist ein Gemeinschaftsbaum?

Ein Gemeinschaftsbaum ist eine Ruhestätte für bis zu 12 Verstorbene im Umkreis von etwa einem bis zu zwei Meter um den Baumstamm. Das Nutzungsrecht können Einzelpersonen, für mehrere Plätze nebeneinander aber auch Paare, Familien, Freundes- oder Verwandtenkreise erwerben.

Ein Gemeinschaftsbaum hat eine Nutzungszeit von 25 Jahren, welche mit der jeweiligen Urnenbeisetzung beginnt.

Bäume dieser Kategorie werden gekennzeichnet durch Markierungen in gelb oder rot. 

Welche Gebühren fallen an?


Die Anmeldung selbst ist kostenlos. 

Es fallen Gebühren an für

  • den Erwerb der Grabstelle im Bestattungswald "Spahner Südholz",
  • ein Bestattungsentgelt.

Hier finden Sie eine Kostenübersicht der verschiedenen Baumgräber.

Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.

Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.

Kontakt

Zum Kontaktformular
  • Fachbereich 10 - Zentrale Dienste

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiterin Frau L. Breer
  • Fachbereichsleiter Herr G. Kerssens
  • stellv. Fachbereichsleiter Herr J. Rolfes
  • Sachbearbeiterin Frau A. Möring