Zusendung der Steueridentifikationsnummer


Die Steueridentifikationsnummer kann erneut mitgeteilt werden, wenn Dokumente mit dieser beispielsweise nicht mehr auffindbar sind. Die Steueridentifikationsnummer muss in jedem Fall vorher durch das Bundeszentralamt für Steuern festgelegt worden sein.

Was ist die Steueridentifikationsnummer?

ID steht für Identifikationsnummer. Elf Ziffern, die seit 2008 jede/n Deutsche/n ein Leben lang begleiten. Sie ist unveränderlich, eindeutig und dauerhaft. Die Steueridentifikationsnummer hilft vor allem den Finanzbehörden, die mit dieser Zahlenkolonne arbeiten. Das Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt, verwaltet alle Steuer-IDs und die dazugehörigen Daten wie Ihren vollständigen Namen, Tag und Ort Ihrer Geburt und Ihre aktuelle Anschrift.

Rechtliche Grundlagen

§ 139a Abgabenordung (AO)

§ 139b Abgabenordnung (AO)

Steueridentifikationsnummerverordnung (StIdV)

Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die mit der Bearbeitung der Angelegenheit betrauten Behörden dürfen zum Zwecke der Ausführung der betreffenden Gesetze und Bestimmungen in anderen Gesetzen personenbezogene Daten erheben, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen erforderlich ist.

Kosten und Gebühren

Keine

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen beifügen.

 

Kontaktpersonen


  • stellv. Fachbereichsleiter Herr F. Tholen
  • Sachbearbeiterin Frau U. Abeln
  • Sachbearbeiterin Frau S. Franke
  • Sachbearbeiter Herr M. Deimann