Meldebescheinigung


Leistungsbeschreibung


Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Achtung: Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung.

Eine Vollmacht wird benötigt, wenn Sie die Meldebescheinigung nicht für sich selbst, Ihren Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Kinder unter 18 Jahre beantragen.

Verfahrensablauf


Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?


Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: 7,50 EUR
Meldebescheinigung

Gebühr: 9,00 EUR
Erweiterte Meldebescheinigung

Welche Fristen muss ich beachten?


Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage


Kontakt

  • Bürgerbüro

Kontaktpersonen


  • Sachbearbeiter Herr M. Deimann
  • Sachbearbeiterin Frau S. Franke
  • Sachbearbeiterin Frau U. Abeln
  • stellv. Fachbereichsleiter Herr F. Tholen